Dienstleistung

– Trittsicherheit und Rutschfestigkeit von Bodenbelägen nach
DIN 51131 –

Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaften von Kunst- und Natursteinen

Die Frage nach der Rutschhemmung von verlegten Kunst- und Naturstein-Belägen tritt immer wieder auf.
Hierauf kann selbst bei langer Erfahrung keine verbindliche Antwort gegeben werden, da neben den
Eigenschaften der Steinsorten auch die aufgebrachten Steinchemie-Produkte eine große Rolle spielen.
Die DIN 51130 prüft vor der Verlegung.
Staatliche Institute für Arbeitsschutz prüfen u.a. mit Gleitreibmess-Geräten die Rutschfestigkeit von
Böden unter Beachtung der Arbeitsstätten-Verordnung.
Diese Prüfergebnisse werden nach DIN 51131 ermittelt.

Durch unsere Dienstleistung der Gleitreibmessung vor Ort, mit einem von der BIA zugelassenen Messgerät
nach DIN 51131,  können wir Sie vor möglichen Regress-Ansprüchen im Sinne der
Garantenhaftung der Berufsgenossenschaft schützen.
Mess-Protokolle geben Aufschluss über die Oberflächen-Eigenschaften der geprüften Stein-Flächen.
Somit findet eine fachgerecht ausgeführte Steinverlegearbeit ihren Abschluss.
Dies gilt auch für Reinigungsarbeiten an den Stein-Flächen, denn sauberes Aussehen heißt nicht automatisch
„Sicherer Boden“. Somit sollte bei den Unterhaltreinigungen besonderen Wert auf geeignete Reinigungsprodukte
gelegt werden, damit die Rutschhemmung des Steinbodens erhalten bleibt.

Wir würden Ihnen gerne diese Sicherheit vermitteln und unsere Dienstleistung hierzu einbringen.

Bitte sprechen oder schreiben Sie uns an.